Erbrecht

Als Teil des Erbrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen, wobei Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:

1. Materielles Erbrecht

  • gesetzliche Erbfolge
  • gewillkürte Erbfolge durch Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbrechtliche Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
  • Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vertrags- und Testamentsgestaltung

2. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft

3. Internationales Privatrecht im Erbrecht

Anwendung des richtigen Rechts / Unterscheidung bewegliches Vermögen - unbewegliches Vermögen

4. Türkisches Erbrecht

  • Erbschein
  • unbewegliches Erbvermögen in der Türkei
  • Besonderheiten des Türkischen Rechts

Vergleiche hierzu Ausführungen beim Schwerpunkt : Erbrecht - Deutsch-Türkisches Recht

 

Baurecht

Das Baurecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen, wobei hier Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:

1. Privates Bauvertragsrecht

  • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (Beweissicherung, Beweisverfahren, Privatgutachten, Bauhandwerkersicherungshypothek)
  • Werklohnklage des Bauunternehmers (Bauvertrag, Vereinbarung der VOB, Werklohn, Umfang des Werklohnanspruchs - Nebenleistungen, Mehrleistungen, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen. Leistungen ohne Auftrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag, GMP-Vertrag, Stundenlohnvertrag; Sicherheitsleistungen; Fälligkeit; Honorarklage des Sonderfachmannes
  • Klage auf Mängelbeseitigung - Nachbesserung / Nacherfüllung Baumangel
  • Gewährleistungsklage (Mängelrechte) nach BGB / nach VOB
  • Einwendungen der Baubeteiligten im Bauprozess - Vertragliche Haftungsfreizeichnungen, unterlassener Vorbehalt, Verwirkung, Anfechtung und Organisationsverschulden, Verjährung. Aufrechnung, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte etc.
  • Zwangsvollstreckung in Bausachen

2. Recht der Architekten und Ingenieure

v.a. Honorarklage des Architekten / Ingenieurs (Anwendung HOAI)

3. Recht der öffentlichen Vergabe

4. Öffentliches Baurecht

  • Bauordnungsrecht - Baugenehmigung, Bauvorschriften etc.
  • Bauplanungsrecht etc.

5. Türkisches Baurecht

 

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht wird häufig von Entscheidungen internationaler und supranationaler Gerichte, etwa die des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), überlagert. Hier sind weiterreichende Kenntnisse notwendig. Gerade in Ausweisungsfällen türkischer Staatsangehörigkeit verfügen wir über langjährige Erfahrungen und Kenntnisse im einschlägigen Europarecht. Allerdings sind wir im spezielen Bereich des Aslyrechts nicht tätig.

Das Ausländerrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

1. Vollzug des Aufenthaltsgesetzes, Asylverfahrensgesetzes

  • Passpflicht
  • Aufenthaltstitel
  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltstitel bei Asylantrag
  • Einreiseverbot und Aufenthaltsverbot
  • Einreise: unerlaubte Einreise, Zurückweisung, Verteilung
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung - Studium, Sprachkurs, Schulbesuch, Sonstiges
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit - Beschäftigung, Hochqualifizierte, selbständige Tätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen - Familiennachzug zu Ausländern, Familiennachzug zu Deutschen, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten, Kindernachzug, Geburt eines Kindes im Bundesgebiet, Aufenthaltsrecht der Kinder, Nachzug sonstiger Familienangehöriger
  • Besondere Aufenthaltsrecht - Wiederkehr, ehemalige Deutsche
  • Beteiligung der Bundesagentur
  • Förderung der Integration - Integrationskurs
  • Beendigung des Aufenthalts
  • Ausreisepflicht, Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts
  • Widerruf
  • Zwingende Ausweisung
  • Ausweisung im Regelfall
  • Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
  • Ermessensausweisung
  • Besonderer Ausweisungsschutz
  • Durchsetzung der Ausreisepflicht
  • Zurückschiebung, Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Verbot der Abschiebung, Duldung, Räumliche Beschränkung, Ausreiseeinrichtungen, Abschiebungshaft
  • Ausländerstrafrecht
  • Strafvorschriften - Einschleusen von Ausländern
  • Bußgeldvorschriften

2. Europäisches Assoziationsrecht - Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger

  • Assoziationssabkommen EWG / Türkei
  • Assoziationsratsbeschluss Nr. 2/76
  • Beschluss ARB Nr. 1/80
  • Aufenthaltsrecht türkischer Staatsanghöriger, die dem regulären Arbeitsmarkt der BRD angehören - Art 6 ARB Nr. 1 / 80 : Beschäftigung, Unterbrechung etc.
  • Familienangehörige - Art 7 ARB Nr. 1 / 80
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei türkischen Staatsangehörigen
  • Problematik Scheinehe, Straftatbegehung etc.

3. Freizügigkeitsgesetz / EU

4. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Erwerb der Staatsangehörigkeit
  • Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerung eines Ausländers, Ehegatten oder Lebenspartners, Kindes - Einbürgerungsanspruch, Ermessenseinbürgerung; Mehrstaatigkeit;
  • 5. Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - (hier sind wir nicht tätig)

  • Asylverfahren - Antrag etc.;
  • Verfahren beim Bundesamt - Anhörung, Familienasyl und Familienabschiebeschutz, etc.;
  • Aufenthaltsbeendigung - Abschiebungsandrohung etc.;
  • Unterbringung und Verteilung
  • Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens
  • Folgeantrag, Zweitantrag
  • Erlöschen der Rechtsstellung
  • Straf- und Bußgeldvorschrifen

6. Türkisches Ausländerrecht (Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeit etc. in der Türkei)

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt - wie das Sozialrecht - einem stetigen Wandel. Hier ist es von besonderer Wichtigkeit, sich den ständigen Änderungen und Neuregelungen anzunehmen und eine hierauf abgestimmte Beratungspraxis anzubieten.

Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverhältnisse und gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In allen Bereichen die Kanzlei außergerichtlich und gerichtlich im Urteils- bzw. Beschlussverfahren tätig. Wir vertreten generell sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite, im Einzelfall jedenfalls nur eine der Seiten.

Das Kerngeschäft in diesem Bereich fällt auf Arbeitgeberkündigungen, so dass wir überwiegend mit der Erhebung von Kündigungsschutzklagen gegen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen verbunden mit weiteren Ansprüchen (Lohn, Urlaub, Zeugnis, Abfindung etc.) beauftragt werden. ACHTUNG: Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der jeweiligen Kündigung.

 

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:

A. Individualarbeitsrecht

1. Arbeitsvertragsrecht

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Ansprüche aus Vertrag, v.a. Lohn / Vergütung etc.)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Beschäftigtenschutzgesetz
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (Teilzeit, Befristung, TzBfG)
  • Altersteilzeitgesetz (AltersteilzeitG)
  • Lohnfortzahlungsgesetz (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, LFZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (Urlaub, BUrlG)
  • Kündigungsschutzgesetz (Kündigungsschutzklage, personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Abfindung, Zeugnis, Vergleichsverhandlungen, Kündigungsschutzklage etc.)
  • Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
  • Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
  • Insolvenzordnung (InsO)
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)

2. Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses (Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Berufsausbildung / BBiG)

3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Arbeitsförderung (SGB III)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)
  • Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SBG VII)
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
  • Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)

4. Technischer und sozialer Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeit, ArbZG)
  • Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
  • Jugendarbeitschutzgesetz (JarbSchG)
  • Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
  • Heimarbeitsgesetz

B. Kollektives Arbeitsrecht

  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen)
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG)
  • Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Umwandlungsgesetz (UmwG)
  • Sprecherausschutzgesetz (SprAuG)
  • Europäische Betriebsrätegesetz (EBRG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

  etc.

 

Rechtsfragen mit Bezug zur Türkei

Gerade bei der Betreuung von Mandaten mit Bezug zur Türkei ist die Kenntnis internationalen und europäischen Rechts unabdingbare Voraussetzung für die Bearbeitung unserer Mandate. Ganz besonders zeigt sich das bei der Bearbeitung von Fällen türkischer Staatsangehöriger. Hier verfügen wir über eine fundierte Erfahrung und Kompetenz seit nunmehr über 13 Jahren. Im Besonderen gilt dies für folgende Rechtsbereiche:

- Europarecht / Internationales Privatrecht
- Wirtschaftsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Ausländerrecht

Mit der Globalisierung und den Entscheidungen internationaler und supranationaler Gerichte, etwa des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), halten auch internationale Rechtsgebiete und das europäische Recht Einzug in unsere tägliche Beratungspraxis. Um den damit gegebenen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich unser Unternehmen unter anderem auf dem Sektor des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts an. Aber auch für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Nichtdeutsche ist für uns die heute nicht mehr hinweg zu denkende Anwendung des internationalen und supranationalen Rechts von enormer Wichtigkeit, so etwa für unsere türkischen Staatsangehörigen im Bereich des Ausländerrechts mit den rechtlichen Verbindungen zum europäischen Assoziationsrecht.

 

Deutsch-Türkischer Rechtsverkehr

Wir sind in den klassischen Rechtsgebieten tätig. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Unternehmen.

Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate ist allerdings sowohl die Kenntnis des deutschen als auch ausländischen Rechts notwendig. Dies trifft etwa bei vielen unserer Mandate zu, bei denen der Bezug zur Türkei über die (frühere) Staatsangehörigkeit oder über sonstige Anknüpfungspunkte hergestellt ist. Hier sind vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht und ggf. auch im türkischen Recht unabdingbar.

Das Internationale Privatrecht betrifft das Kollisionsrecht, das Verweisungsrecht, mithin die Gesamtheit der Rechtssätze, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Rechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z.B. Deutscher heiratet Türkin in der Türkei, welches Recht gilt vor dem deutschen Gericht?). Es ist also durchaus denkbar und auch tägliche Praxis, dass ein deutsches Gericht ggf. auch ein nichtdeutsches Gesetz anwenden muss, da das Internationale Privatrecht in eine andere Rechtsordnung verweist.

Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Familienrechtsstreitigkeiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesentziehung, etc).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Erbrechtsstreitigkeiten (Erbenbestimmung, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge - Testament, Erbvertrag - , Pflichtteil; Unterscheidung bewegliches / unbewegliches Vermögen; Anwendung von internationalen Abkommen).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Schuldverhältnissen (internationales Kaufrecht, Internationale Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland etc).

Die Kanzlei stellt als besonderes Leistungsangebot ihre Sachkompetenz auf dem Gebiet des türkischen Rechts zur Verfügung. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, über unsere Kanzlei Korrespondenz mit weiteren Berufsträgern wie Anwälte und Steuerberater in der Türkei zur Wahrnehmung von rechtlichen und persönlichen Interessen zu führen. 

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei, wo sich zahlreiche deutsche Staatsbürger und Unternehmen bereits niedergelassen haben oder sich niederzulassen gedenken. RA Emre Hizli verfügt in diesem Zusammenhang über ein beachtliches Netzwerk, in dem sich zahlreiche türkische Kollegen, Behörden und Kammern, aber auch zahlreiche deutsche und türkische Unternehmen in der Türkei befinden. Hier greifen inzwischen auch die Erfahrungen aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als ehemaliger Vorstandsvorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, kurz TIAD (Infos unter www.tiad.de ). Er begleitet Mandanten im Rahmen ihrer Investitionen in die Türkei und betreut und berät diese in allen anfallenden Angelegenheiten nach deutschem und türkischem Recht. Hervorzuheben sind hier die rechtlichen und sozialen Verbindungen der Stadt Nürnberg zu deren Partnerstadt Antalya, aber auch der Metropolregion Nürnberg zur „Metropolregion Izmir“, vgl. auch unter ausgewählten Themen: Metropolregionen Nürnberg - Izmir.

 

Netzwerk

Der Unternehmensgründer Emre Hizli verfügt über ein beachtliches Netzwerk, sowohl in Deutschland als auch in der Türkei. Dies ist konsequent, den er ist der Überzeugung, dass den Menschen türkischer Herkunft in den letzten 50 Jahren vor allem soziales Kapital, im Besonderen die interethnische Vernetzung gefehlt hat. Gerade Unternehmer profitieren aber von intensiver, ernst gemeinter Vernetzung, die wir als das Eingehen von persönlichen, auf Vertrauen basierende Verbindungen begreifen. Wir vermitteln unseren Mandanten die wertvollen Kontakte, die auch im Rahmen unserer juristischen Leistungen von großer Bedeutung sein können.

Aufgrund seiner langjährigen Funktion als ehemaliger Vorsitzender des sog. Deutsch-Türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, kurz TIAD (Infos unter www.tiad.de / Vorsitzender von Januar 2010 bis Mai 2015) steht Emre Hizli nach wie vor mit zahlreichen herausragenden Organisationen, ja Wirtschaftsförderern sowohl in Deutschland, v.a. in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (IHK für Mittelfranken; IHK für Oberfranken; HWK für Mittelfranken; Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer in Berlin u.a.) als auch in der Türkei (Union der Türkischen Kammern für Handel, Industrie, Seehandel und Warenbörsen, TOBB; Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul, AHK ) in enger Verbindung. Er verfügt über ein Netzwerk, das sich gerade in der Türkei in ein ausgeprägtes System an Kontakten etabliert hat. Wer in der Türkei investiert, der braucht insbesondere eine starke Vernetzung. Emre Hizli übernimmt für seine Mandanten die notwendige Netzwerkarbeit und bringt so seine Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Beratungs- und Verbandstätigkeit ein.

Außerdem unterhält er im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeiten wichtige Kontakte zu weiteren Beratern, sowohl in Deutschland als auch in der Türkei.

Informationen zur Vernetzung im Rahmen des Unternehmensverbandes TIAD, die der Unternehmensgründer und ehemalige Verbandsvorsitzende Hizli im Rahmen seiner Amtszeit von über 5 Jahren maßgebend herbeigeführt hat, finden Sie unter Information: Vortrag „Vernetzung eines türkischen Unternehmerverbandes“, Stand Februar 2015. 

 

Kompetenzen

Wir gehen auf die Belange unserer Mandanten im Sinne eines richtig praktizierten Dialogs ein. Zum Dialogverständnis vergleiche Ausführungen unter Unternehmenskultur.

Das setzt bei vielen unserer Mandate Sprachkompetenz und interkulturelles Know-How voraus. In den deutsch-türkischen Beziehungen können wir diese Kompetenzen auf hohem Niveau anbieten.

Neben den genannten Fähigkeiten ist die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter von großer Bedeutung. Wir setzen auf hohe Qualifikationen bei unseren Anwälten und Kooperationspartnern. Wir fördern deren Spezialisierung und Fortbildung.

Die Berufsträger des Unternehmens verstehen sich als Team, so dass durch Spezialisierung und Zusammenwirken eine umfassende persönliche Beratung unserer Mandanten gewährleistet ist. Leistungen aus einer Hand, interdisziplinär unter Einbeziehung aller für das Mandat notwendigen Berufsträger (Anwälte, Steuerberater), ggf. auch unter Einbeziehung von Kollegen aus Kanzleien in Deutschland und in der Türkei, mit denen wir kooperieren

Im Rahmen der Büroleitung beschäftigen wir eine Rechtsfachwirtin und mehrere ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, die für den reibungslosen Ablauf im Bereich des Sekretariats sorgen. Auch da sind die Korrespondenzsprachen im Wesentlichen deutsch und türkisch. Wir bilden generell auch aus und ermuntern die Auszubildenden zu bestmöglichen Abschlüssen, um sie dann auch zu übernehmen.

Technisch erfüllen wir hohe Standards im Bereich der Büroorganisation und -ausstattung. Wir arbeiten mit Programmen von DATEV.

 

Unternehmenskultur

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent, zuverlässig, schnell und menschlich. Die menschliche Betreuung, die Affinität zur Humanität aber ist es, die unsere Unternehmensphilosophie wesentlich prägt. Uns geht es im Rahmen unserer Leistungen auch stets darum, einen anständigen, richtigen Dialog mit unseren Mandanten zu führen.

Unser Verständnis von Dialog: Bei einem wirklichen Dialog geht es um eine Haltung, bei der die Teilnehmenden den anderen in seinem Dasein und aber auch Sosein akzeptieren und sich diesem mit der Absicht zuwenden, dass eine lebendige Gegenseitigkeit entsteht. In dieser Gegenseitigkeit können neue Erkenntnisse und Einsichten gewonnen werden, für die die Teilnehmenden immer offen sein sollten. Es geht also um die Haltung. Die Betreffenden sollten sich begegnen mit Neugier, mit lernendem Interesse. Ein wirklicher Dialog verlangt uneingeschränkten Respekt und großes Einfühlungsvermögen. Mit diesem Verständnis gehen wir auf unsere Mandanten zu.

Wir legen Wert darauf, dass wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten und durchsetzen. Wir sehen aber im Grundsatz auch, dass die Freiheit des Menschen dort endet, wo sie für den Nächsten beginnt. Wir sind daher immerzu bestrebt, praktikable, wirtschaftlich und rechtlich vernünftige Lösungen für unsere Mandanten zu suchen. Unser Denken lehnt sich an das verfassungsrechtlich verankerte Menschenbild: Uns geht es nicht um das Bild eines isolierten, souveränen Individuums. Vielmehr ist die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person aufzulösen, ohne dabei den Eigenwert der Person anzutasten. Wir sehen aufgrund dessen die Verpflichtung eines jeden Menschen, sich bestmöglich für die Gemeinschaft einzubringen, natürlich unter Berücksichtigung der eigenen Freiheiten und Rechte.

Uns ist es auch mit unseren überwiegend juristischen Leistungen ein besonderes Anliegen, zur Integration von Menschen türkischer Herkunft in unserer Region, in Deutschland beizutragen. Rechtsverwirklichung kann auch Integration, gelebtes Miteinander, ja Teilhabe an den gesellschaftlich so wichtigen Lebensbereichen bedeuten. Hierbei geht es nicht nur um die Verteidigung der Rechte von Menschen türkischer Herkunft, sondern auch um die Einladung dieser Menschen zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Hier sind Information und Aufklärung gefragt.  Wir stellen uns auch dieser Aufgabe.

Trotz der ständig wachsenden Bedeutung der wirtschaftlichen Seite eines Kanzleibetriebes sehen sich die Rechtsanwälte EMRE HIZLI & KOLLEGEN stets uneingeschränkt der anwaltlichen Berufsethik verpflichtet. Unter diesem Blickwinkel ist für uns oberstes Gebot die anwaltliche Unabhängigkeit und Aufrichtigkeit, Realitätsnähe und Mandantenzufriedenheit.

 

Unternehmensgründer - Rechtsanwalt seit 2001 und Ehrenämter

EmreHizlix1000Seit 2001 ist Emre Hizli als Rechtsanwalt tätig und Inhaber der von ihm im Jahre 2002 gegründeten Kanzlei mit Sitz in Nürnberg

Emre Hizli beherrscht die deutsche und türkische Sprache jeweils fließend. Er ist zudem als notariell beeidigter Übersetzer beim 24. Notariat des Notars in Beyoglu – Istanbul / Türkei für Übersetzungen Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch zugelassen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitete er in den Jahren 2000 und 2001 in der renommierten Anwaltskanzlei Refik N. Türkoglu & Partner in Istanbul/Türkei vor allem im Bereich des Türkischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts mit und sammelte hier wertvolle Erfahrungen für seine heutige Tätigkeit.

Zu seinen Schwerpunkten gehört die anwaltliche Beratung und Betreuung im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Zu seinen Mandanten gehören UnternehmerInnen, die ihren Unternehmenssitz hier in Deutschland, überwiegend in der Metropolregion Nürnberg, aber auch in der Türkei haben bzw. gründen wollen.

Auch als ehemaliger Vorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, kurz TIAD (Informationen zu dem Verband unter www.tiad.de ), hat Emre Hizli zahlreiche UnternehmerInnen in der genannten Region über 5 Jahre in dem Zeitraum Januar 2010 bis Mai 2015 vertreten und war zudem im bilateralen Bereich zwischen Deutschland und der Türkei aktiv.

Im anwaltlichen Bereich begleitet er Investoren beratend in die Türkei und unterstützt seine Mandanten im unternehmensrechtlichen Bereich (Direktinvestitionen, Gesellschaftsgründungen, etc.) mit seinen Korrespondenzanwälten vor allem in Istanbul und Izmir. Hier agiert er mit mehreren, zum Teil auch deutschsprachigen Anwälten und Steuerberatern in der Türkei, die im wirtschaftlichen Bereich bereits zahlreiche deutsche Unternehmen gegründet haben.

Aufgrund seiner langjährigen Funktion als ehemaliger Vorsitzender des TIAD steht er nach wie vor mit zahlreichen herausragenden Organisationen, mit Wirtschaftsförderern sowohl in Deutschland, v.a. in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (IHK für Mittelfranken; IHK für Oberfranken; HWK für Mittelfranken; Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer in Berlin u.a.) als auch in der Türkei (Union der Türkischen Kammern für Handel, Industrie, Seehandel und Warenbörsen, TOBB; Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul, AHK) in enger Verbindung. Er verfügt über ein beachtliches Netzwerk, das sich gerade in der Türkei in ein ausgeprägtes System an Kontakten etabliert hat. Wer in der Türkei investiert, der braucht insbesondere eine starke Vernetzung. Emre Hizli übernimmt für seine Mandanten im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit die notwendige Netzwerkarbeit und bringt so seine Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Beratungs- und Verbandstätigkeit ein.

Er wird zu unterschiedlichen Vorträgen im Bereich des Wirtschaftsmarktes der Metropolregion Nürnberg und der Türkei eingeladen. Schwerpunkte seiner Vorträge sind dabei: Türkische Wirtschaft im Allgemeinen, rechtliche Rahmenbedingungen, interkulturelles Know-how, Unternehmenskulturen, Vernetzung.

Emre Hizli sieht sich als Mittler zwischen den Wirtschaftsnationen Deutschland und Türkei. Er ist neutraler Moderator zwischen den Märkten der beiden Länder. Er spricht die Sprache des türkischen und des deutschen Rechts, der türkischen und der deutschen Wirtschaft. Er fördert im Rahmen seiner Funktionen als Anwalt und als ehemaliger Verbandsvorsitzender aktiv die  Wirtschaftsbeziehungen der beiden Länder.

Sozial ist Emre Hizli im Bereich der Integration, dort vor allem im Feld der Bildung sehr engagiert, er ist zudem Mitglied des Fachbeirates des Bildungscampus der Stadt Nürnberg. In diesem Zusammenhang hat er etwa das Deutsch-Türkische Bildungsnetzwerk in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (DTBN, vgl. www.dtbn-emn.de ) und das Projekt "Weiter mit Bildung" bzw. "Bildung geht weiter", ein einzigartiges, bedarfgerechtes Weiterbildungsprojekt für Unternehmer mit Migrationshintergrund (vgl. www.bildung-geht-weiter.de ) mit initiiert. Vergleichen Sie hierzu auch unter dem Menüpunkt Information: Engagement - Deutsch-Türkische Beziehungen

Darstellung des ehrenamtlichen Engagements seit 2009 (Auswahl) :

1. Vorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, TIAD, von 2010 bis 2015, Mitgliedschaft und Mitwirkung von 2009 bis 03/2024

Förderung der deutsch-türkischen Beziehungen, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Integration – Intensive, heterogene Vernetzung der deutsch-türkischen Unternehmer *innen und Vertreter in der Region durch zahlreiche Eigenveranstaltungen, Teilnahmen an Drittveranstaltungen, Gespräche und Projekte mit Gemeinden / Wirtschaftsvertretern, vielfältigen Kooperationen und mehr.

Einige, herausragende Projekte:

Vernetzung des Unternehmerverbandes durch Akquisition von zahlreichen deutschen Unternehmer*innen und herausragenden Ehrenmitgliedern, durch enge Kooperation vor allem mit der IHK und HWK für Mittelfranken, der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Europäischen Metropolregion Nürnberg und der Stadt Nürnberg

Initiative, Konzeption und Organisation des deutsch-türkischen Wirtschaftstages in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, organisiert und umgesetzt in den Jahren 2011 bis 2015. Kooperationsvereinbarung vom 10.11.2011 mit folgenden Partnern: Generalkonsulat der Türkischen Republik in Nürnberg, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeitder, Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken , des Forums Wirtschaft und Infrastruktur der Metropolregion Nürnberg, dem Bezirksverband sämtlicher Sparkassen in Mittelfranken und dem Bildungscampus der Stadt Nürnberg

Initiative, Konzeption und Organisation des deutsch-türkischen Unternehmertages in Roth in Zusammenarbeit mit dem damaligen ersten Bürgermeister, Auftaktveranstaltung im Jahr 2015

Initiative, Konzeption und Organisation eines jährlichen Empfangs von deutsch-türkischen Unternehmer*innen und zahlreichen Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft in den Jahren 2010 bis 2015

Initiative, Konzeption und Organisation des deutsch-türkischen Dialogpreises in der Europäischen Metropolregion Nürnberg mit folgenden bisherigen Preisträgern: Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D. (2012), Prof. Dr. Heinrich von Pierer (2013), Dr. Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge a.D. (2014), Dr. Günther Beckstein, bayrischer Ministerpräsident a.D. (2018), Dirk von Vopelius, Präsident der EHK für Mittelfranken a.D. (2020) und Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg a.D. (2020), Dr. Thomas Bauer, Präsident der Regierung von Mittelfranken a.D. (2022)

Konzeption und Organisation von Delegationsreisen, Empfang von Delegationen im Bereich der deutsch-türkischen Wirtschaft, zuletzt Unternehmer- und Bildungsreise nach Izmir / Türkei, mit zahlreichen Vertretern der Europäischen Metropolregion Nürnberg und der Stadt Nürnberg zur Auslotung einer Kooperation der Regionen (Idee: Schaffung einer Metropolregion Izmir und Kooperation mit der Europäischen Metropolregion Nürnberg)

Besondere Kooperation und Projekte mit dem Bildungscampus der Stadt Nürnberg, insbesondere Konzeption und Umsetzung eines bedarfsgerechten Weiterbildungsprojektes hinsichtlich der Nachqualifizierung von Mitarbeitern deutsch-türkischer Unternehmer*innen, gefördert vom Europäischen Sozialfonds für Deutschland („Weiter mit Bildung“ und „Bildung geht weiter“)

Konzeption und Organisation einer Lichterkette in der Straße der Menschenrechte 2011 anlässlich des Bekanntwerdens der NSU-Morde. Kundgebung in Kooperation mit der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg

Mitwirkung und Referent im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz 2012 als Wirtschaftsvertreter mit selbst durchgeführter Umfrageaktion und Darstellung der Ergebnisse (Arbeitsmarkt und Muslime).

Initiative, Konzeption und Organisation eines Bildungsnetzwerkes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (DTBN-EMN, 2014). Vernetzung von Bildungseinrichtungen, Bildungsvertretern, Multiplikatoren und zahlreichen Vereinen und Verbänden der deutsch-türkischen Community in der Metropolregion Nürnberg (Zugang zu ca. 50.000 Menschen in der Region über zahlreiche Kanäle)

Initiative, Konzeption und Organisation eines Juristennetzwerkes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (DTJN-EMN, 2012) mit überwiegend Anwälten, die im Bereich des deutsch-türkischen Rechtsverkehrs tätig sind. Organisation und Umsetzung von zahlreichen Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen im Bereich des deutsch-türkischen Rechts

Initiative, Konzeption und Organisation eines Studentennetzwerks (DTSN-EMN, 2012) mit bis zu 300 türkischstämmigen Studierenden in der Europäischen Metropolregion Nürnberg

Initiative, Konzeption und Organisation eines Gesundheitsnetzwerkes (DTGN-EMN, 2012) von Ärzten und Pflegekräften in der Metropolregion Nürnberg. Informationsveranstaltungen zu medizinischen Themen mit Bezug zu den Menschen der türkischen Community in der Region

Mitwirkung als Vorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes TIAD in Netzwerken der Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und der Europäischen Metropolregion Nürnberg, insbesondere in der Allianz pro Fachkräfte und im Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.

Initiative und Mitwirkung bei der Zeitschrift „TIAD aktuell“ mit zahlreichen Beiträgen von herausragenden Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft, mit Themen zur deutsch-türkischen Wirtschaft, Integration und Bildung u.a. Herausgabe, redaktionelle Mitwirkung und Organisation von 10 Ausgaben für die Metropolregion Nürnberg.

2. Mitgliedschaft im Fachbeirat des Bildungscampus der Stadt Nürnberg seit 2013

Mitwirkung als Mitglied des Fachbeirates des Bildungscampus der Stadt Nürnberg seit 2013, überwiegend als Vertreter der deutsch-türkischen Unternehmerschaft, als Vernetzer und als Jurist im Rahmen der Neuausrichtung der Satzung und Tätigkeit des Fachbeirates (Akquisition von weiteren Mitgliedern, Definition und Ausrichtung des Fachbeirates)

Zu den Projekten vgl. oben unter Ziffer 1.

3. Mitgliedschaft und Präsidentschaft im Lions Club Nürnberg seit 2015

Mitglied seit 2015, mehrere Jahre im Vorstand des Clubs. Präsidentschaft 2022/2023

Initiative und Umsetzung des Schülerbildungsprojektes „Ein Netz für Gemeinschaft“ zur Integration und Vernetzung von jungen Menschen und Eingliederung in die deutsche Gesellschaft. Appell an junge Menschen, sich heterogen zu vernetzen, soziales Kapital zu generieren, um sich bestmöglich in die hiesige Gesellschaft zu integrieren. Kooperations- und Vernetzungsprojekt der IHK-Kulturstiftung, dem Lions Club Nürnberg und der Anwaltskanzlei Emre Hizli & Kollegen in Zusammenarbeit mit dem Theater Mummpitz in Nürnberg, das die jungen Menschen vor allem aus Brennpunktschulen theaterpädagogisch und spielerisch an das Thema heranführt. Folgeprojekt in Schulen der Region (2 stündige, theaterpädagogisch sinnvoll gestaltete Diskussion mit Schüler*innen über das Thema, um sie hierfür zu sensibilisieren; mit Unterstützung des staatlichen Schulamtes der Stadt Nürnberg).

Initiative und Umsetzung einer Spendenaktion anlässlich des Erdbebens in der Türkei im Jahr 2023, Akquisition von Spenden in der Region und Erwerb von Hilfspaketen in der Türkei im Wert von 47.000 €

Zahlreiche, weitere Spendenaktionen im Rahmen der Präsidentschaft

Planung und Leitung von zahlreichen Clubabenden und Veranstaltungen

Planung und Leitung der 4-tägigen Jumelage des Lions Clubs Nürnberg mit dem Lions Club Parma Host 2023 in Nürnberg (verbunden mit einer bilateralen Spende zu Gunsten der Tafel Nürnberg) und der Lionsfahrt 2023 nach Straßburg (Europäisches Parlament) und Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) 

 

 

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