Rechtsfragen mit Bezug zur Türkei

Gerade bei der Betreuung von Mandaten mit Bezug zur Türkei ist die Kenntnis internationalen und europäischen Rechts unabdingbare Voraussetzung für die Bearbeitung unserer Mandate. Ganz besonders zeigt sich das bei der Bearbeitung von Fällen türkischer Staatsangehöriger. Hier verfügen wir über eine fundierte Erfahrung und Kompetenz seit nunmehr über 13 Jahren. Im Besonderen gilt dies für folgende Rechtsbereiche:

- Europarecht / Internationales Privatrecht
- Wirtschaftsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Ausländerrecht

Mit der Globalisierung und den Entscheidungen internationaler und supranationaler Gerichte, etwa des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), halten auch internationale Rechtsgebiete und das europäische Recht Einzug in unsere tägliche Beratungspraxis. Um den damit gegebenen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich unser Unternehmen unter anderem auf dem Sektor des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts an. Aber auch für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Nichtdeutsche ist für uns die heute nicht mehr hinweg zu denkende Anwendung des internationalen und supranationalen Rechts von enormer Wichtigkeit, so etwa für unsere türkischen Staatsangehörigen im Bereich des Ausländerrechts mit den rechtlichen Verbindungen zum europäischen Assoziationsrecht.

 

Zum Seitenanfang