Verteidigung bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

In diesem Bereich ist Rechtsanwalt Emre Hizli seit 2002 tätig. Besondere Erfahrungen konnte er hierbei im Rahmen der Verteidigung von Ausländern sammeln, bei denen oft die alleinige Kenntnis des Strafrechts nicht ausreichend ist.

Inzwischen verfügt er über besondere Kenntnisse vor allem im Zusammenhang mit der Verteidigung von türkischen Staatsangehörigen, bei denen etwa die strafvollstreckungsrechtlichen, ausländerrechtlichen und zum Teil auch europarechtlichen Folgen im Besonderen bekannt sein müssen (Abschiebung; Ausweisung; Auslieferung etc.), wenn eine optimale Verteidigung gerade bei erheblichen Straftaten von der Einleitung bis zum Abschluss des Verfahrens gewährleistet sein soll. Auch besondere Kompetenzen hinsichtlich der Kultur und Mentalität des Straftäters können dem Verfahren eine ganz besondere Wendung geben, weshalb wir hier nochmals auf unsere Kompetenzen im deutsch-türkischen Bereich ausdrücklich beziehen. 

Rechtsanwalt Emre Hizli bietet Vorträge und Besprechungen in und für Unternehmen zur Vermeidung von Straftaten. Vergleiche hierzu auch im Menüpunkt Themen: Beratung und Vertretung von Unternehmen.

Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

1. Materielles Strafrecht

Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

(z.B. Körperverletzung § 223 StGB, Totschlag § 212 StGB, Mord § 211 StGB, Nötigung § 240 StGB, Bedrohung § 241 StGB, Raub § 250 StGB, Erpressung § 253 StGB, Sachbeschädigung § 303 StGB)

Jugendstrafrecht (JGG - Straftaten eines Jugendlichen 14 bis 18 Jahre oder eines Heranwachsenden bis 21 Jahre mit Besonderheiten im Verfahrensrecht)

Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG - Besitz und Handel mit Betäubungsmittel, Ein- und Ausfuhr; Folgen der Verurteilung: Therapien nach §§ 35 BtmG, 64 StGB)

Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Betriebsprüfungen und Durchsuchungen im strafrechtlichen Kontext)

Verkehrsstrafrecht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht § 142 StGB, Straßenverkehrsgefährdung §§ 315 bis 316 StGB) 

Wirtschaftsstrafrecht (Betrug § 263 StGB, Untreue § 266 StGB, Vorentalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266 a StGB,

2. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Kompetenzen:

a) Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB

b) Inhaftierung von Ausländern, vor allem türkischen Staatsangehörigen, Untersuchungshaft und Strafhaft

c) Auslieferung, z.B. aus der Haft in die Türkei, nach § 456 a StPO

d) Zusammenhänge mit dem Ausländerrecht - Ausweisung, Abschiebung aus der Haft, auch hier Schwerpunkt: türkische Staatsangehörige  

3. Ordnungswidrigkeiten (vor allem Verkehrsordnungswidrigkeiten)

  • Alkohol im Straßenverkehr
  • Bußgeldsachen
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Geldbußen
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • MPU
  • Sonstige Ordnungswidrigkeiten

 

 

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