Die internationalen Verflechtungen im sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich, mithin das Internationale Privatrecht verlangen nicht selten die Anwendung einer anderen Rechtsordnung. Hierzu zählt unter anderem das Türkische Recht, welches nicht nur in der Türkei, sondern auch hier in Deutschland zur Anwendung kommen kann. Man denke etwa an Rechtsverhältnisse zwischen türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, Schuldverhältnisse zwischen Unternehmen in Deutschland und der Türkei, Unternehmens- und Wohnsitzgründungen deutscher Staatsbürger in der Türkei etc. Hieraus können auch Rechtsprobleme resultieren, die ggf. nur mit dem Türkischen Recht zu lösen sind.
Unter dem Blickwinkel der Investitionen in der Türkei (Gesellschaftsgründungen, Beteiligungen und dergleichen) hat das Türkische Recht schon lange für zahlreiche deutsche Investoren an Bedeutung gewonnen.
Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
etc.
Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Im Rahmen der Tätigkeit der Rechtsanwälte stellen sich immer auch Fragen zum Steuerrecht, so etwa im Bereich des Wirtschaftsrechts, Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts, des Erbrechts, des Familienrechts und des Strafrechts, da in diesen Bereichen gewisse rechtliche Situationen Bezüge zum Steuerrecht aufweisen, ohne deren Kenntnisse eine vernünftige Beratungspraxis nicht gewährleistet wäre.
Wir beraten Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aller Branchen zu ihren steuerlichen Fragestellungen und begleiten sie in allen Unternehmensphasen: von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.
Im Rahmen der Steuerberatung erstellen wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungsgesellschaft ETL EICHLER & KOLLEGEN GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Steuerberater CHRISTIAN EICHLER, individuelle Lösungskonzepte zur Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten und Senkung der Steuerlast.
Bei Betriebsprüfungen und in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten (Schätzungen, Verfahren wegen Steuerhinterziehung u.a.) erfolgt die Vertretung im Wesentlichen durch Rechtsanwalt EMRE HIZLI in enger Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater CHRISTIAN EICHLER. Hier zeigen sich die Vorteile der Synergien durch Zusammenarbeit und Bündelung der Kompetenzen, was für Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren sehr von Vorteil ist. Wir verfügen hier über langjährige Erfahrungen.
Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht a.D. ANTON RUBENBAUER kann vor allem in den Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts auf eine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter zurückgreifen. Herr Rubenbauer ist vornehmlich für diese Bereiche zuständig.
Im Rahmen der Tätigkeit der Rechtsanwälte stellen sich immer auch Fragen zum Sozialrecht, so etwa im Bereich des Arbeitsrechts, des Mietrechts und des Familienrechts, da in diesen Bereichen gewisse Lebenssituationen zu Folgen führen, die sozialrechtliche Problemstellungen betreffen (etwa der gekündigte Arbeitnehmer, der seinen Lebensunterhalt nunmehr ohne Beschäftigung bestreiten muss).
Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate ist sowohl die Kenntnis des deutschen als auch ausländischen Rechts notwendig. Dies trifft etwa bei vielen unserer Mandate zu, bei denen der Bezug zur Türkei über die (frühere) Staatsangehörigkeit oder über sonstige Anknüpfungspunkte hergestellt ist. Hier sind vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht und ggf. auch im türkischen Recht unabdingbar.
Das Internationale Privatrecht betrifft das Kollisionsrecht, das Verweisungsrecht, mithin die Gesamtheit der Rechtssätze, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Rechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z.B. Deutscher heiratet Türkin in der Türkei, welches Recht gilt vor dem deutschen Gericht?). Es ist also durchaus denkbar und auch tägliche Praxis, dass ein deutsches Gericht ggf. auch ein nichtdeutsches Gesetz anwenden muss, da das Internationale Privatrecht in eine andere Rechtsordnung verweist.
Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Familienrechtsstreitigkeiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesentziehung, etc).
Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Erbrechtsstreitigkeiten (Erbenbestimmung, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge - Testament, Erbvertrag - , Pflichtteil; Unterscheidung bewegliches / unbewegliches Vermögen; Anwendung von internationalen Abkommen).
Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Schuldverhältnissen (internationales Kaufrecht, Internationale Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland etc).
Dazu auch unter Schwerpunkt: Immobilien in Deutschland und in der Türkei
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Als Teil des Familienrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.
Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:
In über 10 jähriger Erfahrung im Familienrecht haben wir zahlreiche Familienrechtsfälle auch mit Bezug zu anderen Ländern bearbeitet, so z.B. bei folgenden Ländern (Mandanten, die aus diesen Ländern kamen oder noch deren Staatsangehörigkeit hatten):
USA / Californien; Russland; Ukraine; Griechenland; Serbien; Kroatien; Tschechien; Polen; Frankreich; Italien; Spanien; Irak; Afrikanische Länder (nicht abschließend und ohne Gewichtung der Reihenfolge).
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