Türkisches Recht

Die internationalen Verflechtungen im sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich, mithin das Internationale Privatrecht verlangen nicht selten die Anwendung einer anderen Rechtsordnung. Hierzu zählt unter anderem das Türkische Recht, welches nicht nur in der Türkei, sondern auch hier in Deutschland zur Anwendung kommen kann. Man denke etwa an Rechtsverhältnisse zwischen türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, Schuldverhältnisse zwischen Unternehmen in Deutschland und der Türkei, Unternehmens- und Wohnsitzgründungen deutscher Staatsbürger in der Türkei etc. Hieraus können auch Rechtsprobleme resultieren, die ggf. nur mit dem Türkischen Recht zu lösen sind.

Unter dem Blickwinkel der Investitionen in der Türkei (Gesellschaftsgründungen, Beteiligungen und dergleichen) hat das Türkische Recht schon lange für zahlreiche deutsche Investoren an Bedeutung gewonnen.

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

1. Internationales Privatrecht in der Türkei

2. Materielles Recht:

  • Türkisches Familienrecht
  • Türkisches Erbrecht
  • Türkisches Miet-, Wohnungseigentums- und Pachtrecht
  • Türkisches Immobilienrecht
  • Türkisches Baurecht
  • Türkisches Gesellschaftsrecht
  • Türkisches Handelsrecht
  • Türkisches Arbeitsrecht
  • Türkisches Wirtschaftsrecht
  • Türkisches Steuerrecht
  • Türkisches Ausländerrecht
  • Türkisches Strafrecht
  • Türkisches Verkehrsrecht
  • Türkisches Verwaltungsrecht

3. Türkisches Anerkennungs- und Zwangsvollstreckungsrecht

  • Anerkennung von Urteilen in der Türkei
  • Beitreibung von Forderungen in der Türkei

 

etc.

Strafrecht

Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

1. Materielles Strafrecht

  • Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
  • Jugendstrafrecht (JGG)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;

2. Strafverfahrensrecht, einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

 

Steuerrecht

Im Rahmen der Tätigkeit der Rechtsanwälte stellen sich immer auch Fragen zum Steuerrecht, so etwa im Bereich des Wirtschaftsrechts, Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts, des Erbrechts, des Familienrechts und des Strafrechts, da in diesen Bereichen gewisse rechtliche Situationen Bezüge zum Steuerrecht aufweisen, ohne deren Kenntnisse eine vernünftige Beratungspraxis nicht gewährleistet wäre.

Wir beraten Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aller Branchen zu ihren steuerlichen Fragestellungen und begleiten sie in allen Unternehmensphasen: von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

Im Rahmen der Steuerberatung erstellen wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungsgesellschaft ETL EICHLER & KOLLEGEN GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Steuerberater CHRISTIAN EICHLER, individuelle Lösungskonzepte zur Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten und Senkung der Steuerlast.

Bei Betriebsprüfungen und in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten (Schätzungen, Verfahren wegen Steuerhinterziehung u.a.) erfolgt die Vertretung im Wesentlichen durch Rechtsanwalt EMRE HIZLI in enger Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater CHRISTIAN EICHLER. Hier zeigen sich die Vorteile der Synergien durch Zusammenarbeit und Bündelung der Kompetenzen, was für Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren sehr von Vorteil ist. Wir verfügen hier über langjährige Erfahrungen.  

Sozialrecht

Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht a.D. ANTON RUBENBAUER kann vor allem in den Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts auf eine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter zurückgreifen. Herr Rubenbauer ist vornehmlich für diese Bereiche zuständig.

Im Rahmen der Tätigkeit der Rechtsanwälte stellen sich immer auch Fragen zum Sozialrecht, so etwa im Bereich des Arbeitsrechts, des Mietrechts und des Familienrechts, da in diesen Bereichen gewisse Lebenssituationen zu Folgen führen, die sozialrechtliche Problemstellungen betreffen (etwa der gekündigte Arbeitnehmer, der seinen Lebensunterhalt nunmehr ohne Beschäftigung bestreiten muss).

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

  • Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung);
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Recht des Familienlastenausgleichs
  • Recht der Eingliederung Behinderter
  • Sozialhilferecht,
  • Ausbildungsförderungsrecht

 

Mietrecht

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Recht der Wohnraumverhältnisse (z.B. Kündigung, Mietzahlung)
  • Recht der Gewerberaumverhältnisse und Pachtrecht (z.B. Vertragsabschlüsse, Vertragsprüfungen, Kündigung, Miete / Pacht)
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht, Nachbarrecht
  • Bezüge zum Immobilienrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht

Internationales Wirtschaftsrecht

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Warenhandel und Dienstleistungen im internationalen Wirtschaftsverkehr (wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Kauf- und sonstiges Vertragsrecht, Dienstleistungen v.a. Transportwesen, Schutz des geistigen Eigentums)
  • Internationales Unternehmensrecht (Internationales Gesellschaftsrecht, Internationales Wettbewerbsrecht, Internationales Insolvenzrecht und Internationales Steuerrecht)
  • Internationales Enteignungsrecht und Investitionsrecht
  • Währungssysteme und internationale Finanzleistungen

Internationales Privatrecht

Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate ist sowohl die Kenntnis des deutschen als auch ausländischen Rechts notwendig. Dies trifft etwa bei vielen unserer Mandate zu, bei denen der Bezug zur Türkei über die (frühere) Staatsangehörigkeit oder über sonstige Anknüpfungspunkte hergestellt ist. Hier sind vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht und ggf. auch im türkischen Recht unabdingbar.

Das Internationale Privatrecht betrifft das Kollisionsrecht, das Verweisungsrecht, mithin die Gesamtheit der Rechtssätze, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Rechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z.B. Deutscher heiratet Türkin in der Türkei, welches Recht gilt vor dem deutschen Gericht?). Es ist also durchaus denkbar und auch tägliche Praxis, dass ein deutsches Gericht ggf. auch ein nichtdeutsches Gesetz anwenden muss, da das Internationale Privatrecht in eine andere Rechtsordnung verweist.

Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Familienrechtsstreitigkeiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesentziehung, etc).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Erbrechtsstreitigkeiten (Erbenbestimmung, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge - Testament, Erbvertrag - , Pflichtteil; Unterscheidung bewegliches / unbewegliches Vermögen; Anwendung von internationalen Abkommen).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Schuldverhältnissen (internationales Kaufrecht, Internationale Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland etc).

 

Immobilienrecht

Dazu auch unter Schwerpunkt: Immobilien in Deutschland und in der Türkei

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

  • Immobilienerwerb nach deutschem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des (Notar-)Vertrages)
  • Immobilienerwerb nach türkischem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages)
  • Rechte und Pflichten aus dem Erwerb der Immobilie
  • Finanzierung des Erwerbs
  • Veräußerung, Belastung und Änderung des Rechts an der Immobilie (Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten, Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten, etc.)

Gesellschaftsrecht

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht.
  • Bezüge zum Bilanz- und Steuerrecht
  • Bezüge zum Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht
  • Bezüge zum Handelsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht

Familienrecht

Als Teil des Familienrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:

1. Internationales Privatrecht im Familienrecht (welches Recht kommt zur Anwendung?)

2. Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher

  • Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, im Wesentlichen also:
  • Eheschließung, Trennung, Trennungsunterhalt, Scheidung, nachehelicher Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Hausrat, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Kindesentziehung etc.
  • Gewaltschutzrecht nach dem Gewaltschutzgesetz (Kontaktverbot, Zuweisung der Ehewohung etc.)
  • Familienrechtliches Verfahrensrecht (v.a. einstweilige Anordnungen)
  • Vertragsgestaltung / Eheverträge

3. Türkisches Familienrecht

  • Besonderheiten des Türkischen Rechts (etwa kein Trennungsjahr; einverständliche Scheidungsmöglichkeit etc.),
  • Eheschließung, Trennung, Trennungsunterhalt, Scheidung, "nachehelicher Unterhalt" - Entschädigung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Güterrecht - Errungenschaftsbeteiligung, Eheverträge etc.
  • Sonstige regelungsbedürftige Sachverhalte (Versorgungsausgleich auf Antrag etc.)

4. Weiteres ausländisches Familienrecht

In über 10 jähriger Erfahrung im Familienrecht haben wir zahlreiche Familienrechtsfälle auch mit Bezug zu anderen Ländern bearbeitet, so z.B. bei folgenden Ländern (Mandanten, die aus diesen Ländern kamen oder noch deren Staatsangehörigkeit hatten):

USA / Californien; Russland; Ukraine; Griechenland; Serbien; Kroatien; Tschechien; Polen; Frankreich; Italien; Spanien; Irak; Afrikanische Länder (nicht abschließend und ohne Gewichtung der Reihenfolge).

  • Besonderheiten des Ausländischen Rechts (etwa kein Trennungsjahr; einverständliche Scheidungsmöglichkeit etc.),
  • Eheschließung, Trennung, Trennungsunterhalt, Scheidung, "nachehelicher Unterhalt" - Entschädigung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Güterrecht, Eheverträge etc.
  • Sonstige regelungsbedürftige Sachverhalte (Versorgungsausgleich auf Antrag etc.)
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