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Kanzlei mit Unternehmenskultur
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Rechtsfragen mit Bezug zur Türkei
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Wirtschaft in Deutschland und in der Türkei
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Internationales Privatrecht: Deutschland - Türkei
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Rechtsberatung
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen und Rechtsbereiche:
Das Arbeitsrecht unterliegt - wie das Sozialrecht - einem stetigen Wandel. Hier ist es von besonderer Wichtigkeit, sich den ständigen Änderungen und Neuregelungen anzunehmen und eine hierauf abgestimmte Beratungspraxis anzubieten.
Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverhältnisse und gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In allen Bereichen die Kanzlei außergerichtlich und gerichtlich im Urteils- bzw. Beschlussverfahren tätig. Wir vertreten generell sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite, im Einzelfall jedenfalls nur eine der Seiten.
Das Kerngeschäft in diesem Bereich fällt auf Arbeitgeberkündigungen, so dass wir überwiegend mit der Erhebung von Kündigungsschutzklagen gegen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen verbunden mit weiteren Ansprüchen (Lohn, Urlaub, Zeugnis, Abfindung etc.) beauftragt werden. ACHTUNG: Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der jeweiligen Kündigung.
1. Arbeitsvertragsrecht
2. Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses (Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Berufsausbildung / BBiG)
3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch
4. Technischer und sozialer Arbeitsschutz
etc.
Das Ausländerrecht wird häufig von Entscheidungen internationaler und supranationaler Gerichte, etwa die des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), überlagert. Hier sind weiterreichende Kenntnisse notwendig. Gerade in Ausweisungsfällen türkischer Staatsangehörigkeit verfügen wir über langjährige Erfahrungen und Kenntnisse im einschlägigen Europarecht. Allerdings sind wir im spezielen Bereich des Aslyrechts nicht tätig.
Das Ausländerrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
Das Baurecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen, wobei hier Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:
v.a. Honorarklage des Architekten / Ingenieurs (Anwendung HOAI)
Als Teil des Erbrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.
Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen, wobei Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:
Anwendung des richtigen Rechts / Unterscheidung bewegliches Vermögen - unbewegliches Vermögen
Vergleiche hierzu Ausführungen beim Schwerpunkt : Erbrecht - Deutsch-Türkisches Recht
Als Teil des Familienrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.
Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:
In über 10 jähriger Erfahrung im Familienrecht haben wir zahlreiche Familienrechtsfälle auch mit Bezug zu anderen Ländern bearbeitet, so z.B. bei folgenden Ländern (Mandanten, die aus diesen Ländern kamen oder noch deren Staatsangehörigkeit hatten):
USA / Californien; Russland; Ukraine; Griechenland; Serbien; Kroatien; Tschechien; Polen; Frankreich; Italien; Spanien; Irak; Afrikanische Länder (nicht abschließend und ohne Gewichtung der Reihenfolge).
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Dazu auch unter Schwerpunkt: Immobilien in Deutschland und in der Türkei
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate ist sowohl die Kenntnis des deutschen als auch ausländischen Rechts notwendig. Dies trifft etwa bei vielen unserer Mandate zu, bei denen der Bezug zur Türkei über die (frühere) Staatsangehörigkeit oder über sonstige Anknüpfungspunkte hergestellt ist. Hier sind vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht und ggf. auch im türkischen Recht unabdingbar.
Das Internationale Privatrecht betrifft das Kollisionsrecht, das Verweisungsrecht, mithin die Gesamtheit der Rechtssätze, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Rechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z.B. Deutscher heiratet Türkin in der Türkei, welches Recht gilt vor dem deutschen Gericht?). Es ist also durchaus denkbar und auch tägliche Praxis, dass ein deutsches Gericht ggf. auch ein nichtdeutsches Gesetz anwenden muss, da das Internationale Privatrecht in eine andere Rechtsordnung verweist.
Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Familienrechtsstreitigkeiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesentziehung, etc).
Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Erbrechtsstreitigkeiten (Erbenbestimmung, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge - Testament, Erbvertrag - , Pflichtteil; Unterscheidung bewegliches / unbewegliches Vermögen; Anwendung von internationalen Abkommen).
Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Schuldverhältnissen (internationales Kaufrecht, Internationale Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland etc).
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche: