Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen und Rechtsbereiche:

  • Abmahnung
  • Anfechtung
  • Bau- und Architektenrecht
  • Bürgschaft
  • Darlehen
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewaltschutz
  • Gleichbehandlung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Kaufvertragsrecht
  • Kündigungsrecht
  • Mietrecht und WEG-Recht
  • Nutzungsausfall
  • Pachtvertragsrecht
  • Produkthaftung
  • Rücktritt
  • Sachenrecht
  • Schmerzensgeld
  • Schuldrecht
  • Unterlassung
  • Vereinsrecht
  • Verbraucherrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vetragsrecht
  • Werkvertrag
  • Wettbewerbsrecht
  • Widerruf

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt - wie das Sozialrecht - einem stetigen Wandel. Hier ist es von besonderer Wichtigkeit, sich den ständigen Änderungen und Neuregelungen anzunehmen und eine hierauf abgestimmte Beratungspraxis anzubieten.

Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverhältnisse und gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In allen Bereichen die Kanzlei außergerichtlich und gerichtlich im Urteils- bzw. Beschlussverfahren tätig. Wir vertreten generell sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite, im Einzelfall jedenfalls nur eine der Seiten.

Das Kerngeschäft in diesem Bereich fällt auf Arbeitgeberkündigungen, so dass wir überwiegend mit der Erhebung von Kündigungsschutzklagen gegen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen verbunden mit weiteren Ansprüchen (Lohn, Urlaub, Zeugnis, Abfindung etc.) beauftragt werden. ACHTUNG: Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der jeweiligen Kündigung.

 

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:

A. Individualarbeitsrecht

1. Arbeitsvertragsrecht

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Ansprüche aus Vertrag, v.a. Lohn / Vergütung etc.)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Beschäftigtenschutzgesetz
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (Teilzeit, Befristung, TzBfG)
  • Altersteilzeitgesetz (AltersteilzeitG)
  • Lohnfortzahlungsgesetz (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, LFZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (Urlaub, BUrlG)
  • Kündigungsschutzgesetz (Kündigungsschutzklage, personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Abfindung, Zeugnis, Vergleichsverhandlungen, Kündigungsschutzklage etc.)
  • Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
  • Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
  • Insolvenzordnung (InsO)
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)

2. Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses (Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Berufsausbildung / BBiG)

3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Arbeitsförderung (SGB III)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)
  • Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SBG VII)
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
  • Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)

4. Technischer und sozialer Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeit, ArbZG)
  • Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
  • Jugendarbeitschutzgesetz (JarbSchG)
  • Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
  • Heimarbeitsgesetz

B. Kollektives Arbeitsrecht

  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen)
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG)
  • Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Umwandlungsgesetz (UmwG)
  • Sprecherausschutzgesetz (SprAuG)
  • Europäische Betriebsrätegesetz (EBRG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

  etc.

 

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht wird häufig von Entscheidungen internationaler und supranationaler Gerichte, etwa die des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), überlagert. Hier sind weiterreichende Kenntnisse notwendig. Gerade in Ausweisungsfällen türkischer Staatsangehörigkeit verfügen wir über langjährige Erfahrungen und Kenntnisse im einschlägigen Europarecht. Allerdings sind wir im spezielen Bereich des Aslyrechts nicht tätig.

Das Ausländerrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

1. Vollzug des Aufenthaltsgesetzes, Asylverfahrensgesetzes

  • Passpflicht
  • Aufenthaltstitel
  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltstitel bei Asylantrag
  • Einreiseverbot und Aufenthaltsverbot
  • Einreise: unerlaubte Einreise, Zurückweisung, Verteilung
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung - Studium, Sprachkurs, Schulbesuch, Sonstiges
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit - Beschäftigung, Hochqualifizierte, selbständige Tätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen - Familiennachzug zu Ausländern, Familiennachzug zu Deutschen, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten, Kindernachzug, Geburt eines Kindes im Bundesgebiet, Aufenthaltsrecht der Kinder, Nachzug sonstiger Familienangehöriger
  • Besondere Aufenthaltsrecht - Wiederkehr, ehemalige Deutsche
  • Beteiligung der Bundesagentur
  • Förderung der Integration - Integrationskurs
  • Beendigung des Aufenthalts
  • Ausreisepflicht, Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts
  • Widerruf
  • Zwingende Ausweisung
  • Ausweisung im Regelfall
  • Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
  • Ermessensausweisung
  • Besonderer Ausweisungsschutz
  • Durchsetzung der Ausreisepflicht
  • Zurückschiebung, Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Verbot der Abschiebung, Duldung, Räumliche Beschränkung, Ausreiseeinrichtungen, Abschiebungshaft
  • Ausländerstrafrecht
  • Strafvorschriften - Einschleusen von Ausländern
  • Bußgeldvorschriften

2. Europäisches Assoziationsrecht - Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger

  • Assoziationssabkommen EWG / Türkei
  • Assoziationsratsbeschluss Nr. 2/76
  • Beschluss ARB Nr. 1/80
  • Aufenthaltsrecht türkischer Staatsanghöriger, die dem regulären Arbeitsmarkt der BRD angehören - Art 6 ARB Nr. 1 / 80 : Beschäftigung, Unterbrechung etc.
  • Familienangehörige - Art 7 ARB Nr. 1 / 80
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei türkischen Staatsangehörigen
  • Problematik Scheinehe, Straftatbegehung etc.

3. Freizügigkeitsgesetz / EU

4. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Erwerb der Staatsangehörigkeit
  • Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerung eines Ausländers, Ehegatten oder Lebenspartners, Kindes - Einbürgerungsanspruch, Ermessenseinbürgerung; Mehrstaatigkeit;
  • 5. Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - (hier sind wir nicht tätig)

  • Asylverfahren - Antrag etc.;
  • Verfahren beim Bundesamt - Anhörung, Familienasyl und Familienabschiebeschutz, etc.;
  • Aufenthaltsbeendigung - Abschiebungsandrohung etc.;
  • Unterbringung und Verteilung
  • Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens
  • Folgeantrag, Zweitantrag
  • Erlöschen der Rechtsstellung
  • Straf- und Bußgeldvorschrifen

6. Türkisches Ausländerrecht (Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeit etc. in der Türkei)

 

Baurecht

Das Baurecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen, wobei hier Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:

1. Privates Bauvertragsrecht

  • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (Beweissicherung, Beweisverfahren, Privatgutachten, Bauhandwerkersicherungshypothek)
  • Werklohnklage des Bauunternehmers (Bauvertrag, Vereinbarung der VOB, Werklohn, Umfang des Werklohnanspruchs - Nebenleistungen, Mehrleistungen, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen. Leistungen ohne Auftrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag, GMP-Vertrag, Stundenlohnvertrag; Sicherheitsleistungen; Fälligkeit; Honorarklage des Sonderfachmannes
  • Klage auf Mängelbeseitigung - Nachbesserung / Nacherfüllung Baumangel
  • Gewährleistungsklage (Mängelrechte) nach BGB / nach VOB
  • Einwendungen der Baubeteiligten im Bauprozess - Vertragliche Haftungsfreizeichnungen, unterlassener Vorbehalt, Verwirkung, Anfechtung und Organisationsverschulden, Verjährung. Aufrechnung, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte etc.
  • Zwangsvollstreckung in Bausachen

2. Recht der Architekten und Ingenieure

v.a. Honorarklage des Architekten / Ingenieurs (Anwendung HOAI)

3. Recht der öffentlichen Vergabe

4. Öffentliches Baurecht

  • Bauordnungsrecht - Baugenehmigung, Bauvorschriften etc.
  • Bauplanungsrecht etc.

5. Türkisches Baurecht

 

Erbrecht

Als Teil des Erbrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen, wobei Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:

1. Materielles Erbrecht

  • gesetzliche Erbfolge
  • gewillkürte Erbfolge durch Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbrechtliche Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
  • Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vertrags- und Testamentsgestaltung

2. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft

3. Internationales Privatrecht im Erbrecht

Anwendung des richtigen Rechts / Unterscheidung bewegliches Vermögen - unbewegliches Vermögen

4. Türkisches Erbrecht

  • Erbschein
  • unbewegliches Erbvermögen in der Türkei
  • Besonderheiten des Türkischen Rechts

Vergleiche hierzu Ausführungen beim Schwerpunkt : Erbrecht - Deutsch-Türkisches Recht

 

Familienrecht

Als Teil des Familienrechts sind hier auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts zu klären, wenn es etwa darum geht, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist.

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:

1. Internationales Privatrecht im Familienrecht (welches Recht kommt zur Anwendung?)

2. Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher

  • Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, im Wesentlichen also:
  • Eheschließung, Trennung, Trennungsunterhalt, Scheidung, nachehelicher Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Hausrat, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Kindesentziehung etc.
  • Gewaltschutzrecht nach dem Gewaltschutzgesetz (Kontaktverbot, Zuweisung der Ehewohung etc.)
  • Familienrechtliches Verfahrensrecht (v.a. einstweilige Anordnungen)
  • Vertragsgestaltung / Eheverträge

3. Türkisches Familienrecht

  • Besonderheiten des Türkischen Rechts (etwa kein Trennungsjahr; einverständliche Scheidungsmöglichkeit etc.),
  • Eheschließung, Trennung, Trennungsunterhalt, Scheidung, "nachehelicher Unterhalt" - Entschädigung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Güterrecht - Errungenschaftsbeteiligung, Eheverträge etc.
  • Sonstige regelungsbedürftige Sachverhalte (Versorgungsausgleich auf Antrag etc.)

4. Weiteres ausländisches Familienrecht

In über 10 jähriger Erfahrung im Familienrecht haben wir zahlreiche Familienrechtsfälle auch mit Bezug zu anderen Ländern bearbeitet, so z.B. bei folgenden Ländern (Mandanten, die aus diesen Ländern kamen oder noch deren Staatsangehörigkeit hatten):

USA / Californien; Russland; Ukraine; Griechenland; Serbien; Kroatien; Tschechien; Polen; Frankreich; Italien; Spanien; Irak; Afrikanische Länder (nicht abschließend und ohne Gewichtung der Reihenfolge).

  • Besonderheiten des Ausländischen Rechts (etwa kein Trennungsjahr; einverständliche Scheidungsmöglichkeit etc.),
  • Eheschließung, Trennung, Trennungsunterhalt, Scheidung, "nachehelicher Unterhalt" - Entschädigung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Güterrecht, Eheverträge etc.
  • Sonstige regelungsbedürftige Sachverhalte (Versorgungsausgleich auf Antrag etc.)

Gesellschaftsrecht

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht.
  • Bezüge zum Bilanz- und Steuerrecht
  • Bezüge zum Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht
  • Bezüge zum Handelsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht

Immobilienrecht

Dazu auch unter Schwerpunkt: Immobilien in Deutschland und in der Türkei

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

  • Immobilienerwerb nach deutschem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des (Notar-)Vertrages)
  • Immobilienerwerb nach türkischem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages)
  • Rechte und Pflichten aus dem Erwerb der Immobilie
  • Finanzierung des Erwerbs
  • Veräußerung, Belastung und Änderung des Rechts an der Immobilie (Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten, Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten, etc.)

Internationales Privatrecht

Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate ist sowohl die Kenntnis des deutschen als auch ausländischen Rechts notwendig. Dies trifft etwa bei vielen unserer Mandate zu, bei denen der Bezug zur Türkei über die (frühere) Staatsangehörigkeit oder über sonstige Anknüpfungspunkte hergestellt ist. Hier sind vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht und ggf. auch im türkischen Recht unabdingbar.

Das Internationale Privatrecht betrifft das Kollisionsrecht, das Verweisungsrecht, mithin die Gesamtheit der Rechtssätze, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Rechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z.B. Deutscher heiratet Türkin in der Türkei, welches Recht gilt vor dem deutschen Gericht?). Es ist also durchaus denkbar und auch tägliche Praxis, dass ein deutsches Gericht ggf. auch ein nichtdeutsches Gesetz anwenden muss, da das Internationale Privatrecht in eine andere Rechtsordnung verweist.

Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Familienrechtsstreitigkeiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesentziehung, etc).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Erbrechtsstreitigkeiten (Erbenbestimmung, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge - Testament, Erbvertrag - , Pflichtteil; Unterscheidung bewegliches / unbewegliches Vermögen; Anwendung von internationalen Abkommen).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Schuldverhältnissen (internationales Kaufrecht, Internationale Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland etc).

 

Internationales Wirtschaftsrecht

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Warenhandel und Dienstleistungen im internationalen Wirtschaftsverkehr (wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Kauf- und sonstiges Vertragsrecht, Dienstleistungen v.a. Transportwesen, Schutz des geistigen Eigentums)
  • Internationales Unternehmensrecht (Internationales Gesellschaftsrecht, Internationales Wettbewerbsrecht, Internationales Insolvenzrecht und Internationales Steuerrecht)
  • Internationales Enteignungsrecht und Investitionsrecht
  • Währungssysteme und internationale Finanzleistungen
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