1) Zur Person des Vortragenden:
Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozial-gericht a.D. ANTON RUBENBAUER kann vor allem in den Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts auf eine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter zurückgreifen. Seit 1976 erfüllt er fortlaufend Lehraufträge für Bürgerliches Recht und Sozialrecht an der Fachhoch-schule Würzburg-Schweinfurt. Seit 2009 ist er auch in der Anwaltskanzlei EMRE HIZLI & KOLLEGEN als Rechtsanwalt tätig.
Zu seinen Schwerpunkten gehört vor allem das Medizin- und Versicherungsrecht, mit Bezügen zum Zivilrecht.
Damit deckt Rechtsanwalt Rubenbauer im Wesentlichen alle Rechtsfragen ab, die etwa im Bereich der Arztpraxen, sonstiger Praxen und der Apotheken anfallen.
Hier geht es im engeren Sinne um Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes, Meldewesen, Arzthaftung, Honorierung von Privatpatienten, arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, etwa Kassenzulassung, Honorierung für Allgemeinpatienten, weiter aus dem Berufsrecht sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes.
Im weiteren Sinne gehört dazu auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht.
Zivilrechtlich geht es vor allem um Verträge, die etwa im Bereich einer Arztpraxis, einer Apotheke notwendig werden können (Eheverträge, Erbverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Mietverträge etc.)
2) Grundzüge des Arzthaftungsrecht
Definition Behandlungsfehler
Rechte u. Pflichten hinsichtlich der
Dokumentation
Aufklärungspflichten durch den Arzt
Medizinische Begutachtung
Beurteilung der Kausalität
Verteilung der Beweislast
Zivilrechtliche Haftungsgrundlagen
Art und Umfang des Schadenersatzes
Fragen der Zuhörer
HINWEIS:
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität .

