Kurze Rechtstipps zum Verkehrsunfall

Kurze Rechtstipps zum Verkehrsunfall

Rechtsanwältin Regine Hizli

 

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so ist Folgendes zu beachten:

1) Am Unfallort:

- In jedem Fall sollten Sie zuerst anhalten (Ausnahme nur in Notfällen)!

- Sodann ist die Unfallstelle ordnungsgemäß durch Warnblinkanlage, Warndreieck abzusichern.

- Sollten Verletzte zugegen sein, so muss erste Hilfe geleistet werden. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

- Mit den anderen Unfallbeteiligten sollten die Personalien (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer, amtliches Kennzeichen) ausgetauscht werden.

- Jedenfalls bei Unfällen mit Verletzten oder erheblichem Sachschaden oder wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt, sollte die Polizei gerufen werden.

- Soweit möglich, sollten Beweismittel gesichert werden:

  • Unfallspuren: Diese dürfen nicht entfernt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Bei schwereren Unfällen sollten die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden.
  • Sollten Zeugen vorhanden sein, so notieren Sie sich Name und Adresse.
  • Fotos von der Unfallstelle können später sehr hilfreich sein.

- Pauschale Schuldanerkenntnisse sollten Sie nicht abgeben.

- Sie sind verpflichtet, solange am Unfallort zu bleiben, bis die erforderlichen Feststellungen ermöglicht sind. Unfallflucht ist strafbar und kann Ihnen Fahrerlaubnis/Führerschein und Versicherungsschutz kosten! Wenn niemand an der Unfallstelle zu sehen ist (z.B. bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs), müssen Sie eine angemessene Zeit warten, bis jemand kommt. Sollte niemand kommen, müssen Sie unverzüglich Ihren Mitteilungspflichten nachkommen (beispielsweise durch Meldung bei der nahe gelegenen Polizeidienststelle).

2) Später:

- Nach Eintritt eines Versicherungsfalles müssen Sie Ihre eigene Versicherung unverzüglich schriftlich informieren, auch wenn Sie nicht am Unfall schuld sind. Dasselbe gilt, wenn Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden, oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, etc.

- Wenn Sie am Unfall nicht oder weniger schuld sind, haben Sie insoweit Anspruch auf Schadensersatz. Insbesondere haben Sie folgende Ansprüche:

  • bei Personenschäden:
    • Schmerzensgeld
    • Ersatz der Heilungskosten
    • Verdienstausfall
  • bei Sachschäden:
    • Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert (bei Totalschäden)
    • Gutachterkosten (Ausnahme: bei Bagatellschäden)
    • Wertminderung (nur bei neueren Fahrzeugen)

- Vor allem bei den nicht einfach gelagerten Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Die Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, soweit die Ansprüche berechtigt sind.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (Stand: 01.11.2007).

 

Vortrag im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz: „...
Schutz bei Gewalt

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