Schutz bei Gewalt

Schutz bei Gewalt

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Regine Hizli

 

Am 01.01.2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das den Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen und die Erleichterung der Überlassung der gemeinsamen Wohnung bezweckt.

Was ist Gewalt?

Gewalt ist nicht nur der körperliche Angriff, sondern auch bereits die Drohung mit einer vorsätzlichen Körper-, Gesundheits- und Freiheitsverletzung, mithin jede erhebliche psychische Einwirkung auf das Opfer, etwa durch Verfolgung oder Nötigung.

Schutz nur vor häuslicher Gewalt?

Das Gewaltschutzgesetz schützt vor Gewalt im Allgemeinen. D.h., es ist ausreichend, wenn das Opfer von einem Nachbarn oder einer sonstigen dritten Person verprügelt wird. Der Täter muss nicht unbedingt ein Lebenspartner / eine Lebenspartnerin oder ein Ehegatte / eine Ehegattin sein.

Die ersten Schritte eines Gewaltopfers

Ein Gewaltopfer sollte sich am Tag der Gewaltanwendung sofort an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder einen Rechtsanwalt wenden und Strafanzeige erstatten. Gleichzeitig sollte am selben Tag ein Arzt aufgesucht werden, um die Verletzungen attestieren zu lassen. Ein Attest ist als Beweismittel in einem etwaigen Straf- und / oder Zivilverfahren von großer Bedeutung.

Welche Schutzmaßnahmen kann die Polizei erteilen?

Will das Opfer sich in akuten Fällen vor dem Täter schützen, kann die Polizei dem Täter gegenüber ein Kontakt- und Näherungsverbot für höchstens 14 Tage erteilen. Wünscht das Opfer ein längeres Kontakt- und Näherungsverbot, so müssen entsprechende Anträge beim zuständigen Gericht gestellt werden.

Welche gerichtlichen Schutzmaßnahmen gibt es nach dem Gewaltschutz-gesetz?

Die Gerichte können bei einer Gewaltanwendung dem Opfer die gemeinsame Wohnung zuweisen und sonstige Schutzmaßnahmen anordnen.

1. Wohnungszuweisung

Die Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung kann vom Opfer verlangt werden, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche unbillige Härte ist z.B. anzunehmen, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist.

Es ist zu beachten, dass das Gewaltschutzgesetz auch dem Schutz von Lebensgefährten vor häuslicher Gewalt dient, wenn die Lebensgefährten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. Das Opfer hat aber in der Regel nur einen Anspruch auf eine befristete Wohnungszuweisung. Nach einer erfolgten Wohnungszuweisung hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung des Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln.

Der Anspruch auf Zuweisung der Wohnung ist ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Belange des Täters entgegenstehen, etwa die drohende Obdachlosigkeit des Täters nach Wohnungszuweisung.

2. Welche weiteren Schutzmaßnahmen kann das Gericht anordnen?

  • Betretungsverbot der gemeinsamen Ehewohnung
  • Näherungsverbot im Umkreis der gemeinsamen Ehewohnung
  • Kontaktaufnahmeverbot zum Opfer, etwa per Telefon und sonstigen Kommunikationsmitteln
  • Verbot der Herbeiführung zufälliger Zusammentreffen mit dem Opfer
  • Verbot, andere Orte aufzusuchen, an denen sich regelmäßig das Opfer aufhält.

Was passiert, wenn der Täter gegen die gerichtlichen Anordnungen verstößt?

Bei einem Verstoß gegen gerichtliche vollstreckbare Anordnungen sieht das Gewaltschutzgesetz eine Freiheits- bzw. eine Geldstrafe vor.

Sind Sie ein Gewaltopfer und möchten Sie Ihre Rechte durchsetzen?

Wir können Sie detailliert über Ihre Rechte informieren und diese auch für Sie durchsetzen. Im Übrigen gibt es öffentliche Einrichtungen, die ebenso Beratung und Unterstützung in Fällen der Gewaltanwendung anbieten.

Fehlt Ihnen das nötige Geld für die Einschaltung eines Rechtsanwalts bzw. für die gerichtliche Geltendmachung?

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen und sollten Sie auch kein sonstiges verwertbares Vermögen haben, dann können Sie die Beratungs- und die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (Stand: 2010).

 

Kurze Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Die Sicherung der sozialen Rechte in Deutschland d...

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.ra-hizli.de/

Zum Seitenanfang