Vortrag und Podiumsleitung zur doppelten Staatsangehörigkeit mit der damaligen Bundesjustizministerin

"Muss die Bundesrepublik Deutschland sich wirklich vor der doppelten Staatsangehörigkeit fürchten ?"

Eine Vortrags- und Podiumsveranstaltung vom 11.07.2013, initiiert und geleitet von Rechtsanwalt Emre Hizli, auch in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, kurz TIAD (Infos unter www.tiad.de / Vorsitzendentätigkeit von Januar 2010 bis Mai 2015).

Mit dabei: ehemalige Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger.

Hier ein Auszug aus dem Vortrag des Herrn Hizli:

"...Das Deutsch-Türkische Juristennetzwerk in der Europäischen Metropolregion Nürnberg – ein Netzwerk des Unternehmerverbandes TIAD lädt heute in Kooperation mit dem Bildungscampus der Stadt Nürnberg ein zur Veranstaltung mit namhaften Persönlichkeiten zur Diskussion des Themas: „Muss die starke Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wirklich fürchten?“ (...) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir greifen Forderungen nach der Möglichkeit einer Mehrstaatigkeit vor allem für die türkischen Mitbürger auf. In diese Richtung zielen auch die aktuellen Forderungen der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Wir werden rege über das generelle Thema Mehrstaatigkeit reden, uns über das Verhältnis Staatsangehörigkeit und Integraion unterhalten und schließlich auch das Thema Optionsmodell ansprechen. Letzteres Thema ist brandaktuell, weshalb unsere Veranstaltung gerade zur rechten Zeit kommt.

Im Rahmen der Veranstaltung soll eine sachliche Diskussion über die mit der doppelten Staatsbürgerschaft immer wieder auftauchenden Fragestellungen, damit einhergehend über die sich nun aktuell ergebende Problematik beim sogenannten Optionsmodell (§ 4 StAG) erfolgen. Die Themen sind zu wichtig und bedeutend, um damit zu polarisieren. Die Diskussionen über die Doppelstaatlichkeit nimmt leider immer wieder Formen an, die eine sachliche Auseinandersetzung erschweren. Deshalb bringt TIAD führende Persönlichkeiten, die die verschiedenen Ansichten repräsentieren, zusammen, lädt mithin zur Diskussion ein, um damit auch vordergründig zur notwendigen, auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer wieder geforderten Aufklärung gerade der türkischen Bevölkerung beim Optionsmodell beizutragen. Frau Bundesministerin wird Ihnen im Rahmen ihres Vortrags im Anschluss an das Grußwort der Frau Generalkonsulin das Optionsmodell kurz erläutern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz folgende Botschaft in meiner Funktion als Vorsitzender des Unternehmerverbandes TIAD verkünden (später werde ich die Veranstaltung mehr als Jurist moderieren): TIAD plädiert dafür, die doppelte Staatsbürgerschaft gerade auch als Bereicherung und nicht als Belastung zu sehen. Wir sind der Überzeugung, dass kulturell vielfältige Gesellschaften in vielerlei Hinsichten erfolgreich sein können. Dabei muss Ziel einer nachhaltigen Integrationspolitik sein, den Menschen mit Migrationshintergrund bzw. den Zuwanderern und ihren Familien attraktive Lebensbedingungen, ja Teilhabechancen zu bieten. Willkommenskultur ist zuvörderst der tolerante Umgang mit Vielfalt. Wir meinen, dass dies gerade auch für den wirtschaftlichen und gesellschafts-politischen Bereich gilt. Unternehmer etwa, die sowohl in Deutschland als auch in der Türkei zu Hause sind, in beiden Ländern auch investieren, haben mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit der beiden Länder die Möglichkeit, sich auch in beiden Ländern voll und ganz zum Vorteile der Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft einzubringen. Sie können mit ihren gemischten Identitäten, mit ihrer doppelten Staatsbürgerschaft und der damit einhergehenden vollen Anerkennung in beiden Ländern Brücken schlagende Vernetzungen herbeiführen, zum weiteren Erfolg der deutsch-türkischen (Handels-)Beziehungen wertvoll beitragen. Eine rein juristische, politische Betrachtung dient nicht der Sache. Der Staatsbürger eines Staates kann sich in den verschiedensten Bereichen für die Gesamtgesellschaft einbringen, und nicht allein durch sein Wahlrecht ! Die geführte Debatte im Themenbereich scheint sich mehr im rechtlichen und politischen Bereich abzuspielen. Kaum finden sich Aspekte der so wichtigen wirtschaftlichen Integration, die wir als Unternehmerverband in die Diskussion mit einbringen wollen, nicht nur vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und der hier herrschenden Fachkräfteproblematik. Mehrstaatigkeit als Chance für mehr Wohlstand, Toleranz und Frieden auf dieser Welt !

Wir, die Verantwortlichen von TIAD, sind überzeugt, dass mit Veranstaltungen wie der heutigen vor allem Brücken schlagende, interethnische Netzwerkarbeit geleistet wird, die wir für die deutsch-türkischen Beziehungen in der Region als sehr wertvoll erachten. Uns Türkischstämmigen, so meine Überzeugung, fehlte in den letzten 50 Jahren vor allem die eben beschriebene Vernetzung. Eine (vielleicht auch starke) homogene, eher familienzentrierte Vernetzung hat es sicherlich gegeben, das hat aber im Wesentlichen dazu beigetragen, dass wir uns heute immer noch fragen lassen müssen, ob wir, die Türkischstämmigen, integrationsbereit wären. Den Mitgliedern homogen vernetzter Vereine fehlen zu oft die Vorbilder, die Erfolgsbeispiele und die Aktivitäten, die so wichtig sind für ein gelebtes Miteinander ! Das sagen wir nicht, um uns von anderen Vereinen abzuheben. Vielmehr plädieren wir dafür, sich für andere Netzwerkformen, interethnische Aktivitäten zu öffnen und in diese Richtung zu agieren, ja zu leben ! TIAD zeigt, dass es auch anders geht. Den deutschen Freunden sei geraten, auf die Verbände und Vereine der türkischen Community zuzugehen und aktiv für eine Brücken schlagende und interethnische Vernetzung zu plädieren, da hierdurch vor allem die so oft gescholtene, türkische Community profitieren wird ! Suchen Sie den Kontakt mit Freundschaftspotential, wie ich zuletzt im Rahmen der Nürnberger Tage für Integration beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hören durfte ! Die Betonung liegt also auf Freundschaftspotential ! "    

Weiter ein Auszug aus dem Konzept, das Rechtsanwalt Emre Hizli für die Veranstaltung erstellt hat:

"...Im Rahmen der Veranstaltung soll eine sachliche Diskussion über die mit der doppelten Staatsbürgerschaft immer wieder auftauchenden Fragestellungen, damit einhergehend über die sich nun aktuell ergebende Problematik beim sogenannten Optionsmodell (§ 4 StAG) erfolgen. Das Thema geht weit über eine politische Diskussion hinaus und beinhaltet vielschichtige juristische Fragen sowie Umsetzungsprobleme hinsichtlich des Optionsmodells in allen Verwaltungsebenen.

Grundlagen:

Mit Blick auf die Zukunft der Integrationspolitik wird immer wieder die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft aufgeworfen. Dabei gehen die Meinungen so auseinander, dass die Diskussion auch über das sogenannte Optionsmodell immer aktuell bleibt.

Auf der einen Seite wird das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend kritisiert, dass es mit der Wirklichkeit nicht mehr übereinstimme, weil die BRD eine unumkehrbare Zuwanderung erfahren habe. Aufgrund ihrer langen Aufenthaltsdauer seien die Zuwanderer tatsächlich längst Bürgerinnen und Bürger der BRD geworden.

Die angestrebte staatsangehörigkeitsrechtliche Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger könne nur erreicht werden, wenn der doppelten Identität der eingewanderten ausländischen Wohnbevölkerung Rechnung getragen werde. Dabei solle die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft in Kauf genommen werden, so eine der Hauptpositionen.

Auf der anderen Seite soll zwar Einbürgerung erleichtert, am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aber festgehalten werden. Wer sich einbürgern lassen wolle, müsse sich für die BRD entscheiden. Durch eine doppelte Staatsbürgerschaft würde die Integration ausländischer Mitbürger nicht gefördert, sondern lediglich erschwert. Die Menschen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit hätten, könnten keine loyalen Staatsbürger sein, so die Gegenmeinung.

Im Rahmen dieser allseits bekannten Debatte wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht als überarbeitungsbedürftig gesehen und teilweise reformiert. Insbesondere wurde durch die Einführung des Optionsmodells die Rechtsstellung der im Bundesgebiet geborenen ausländischen Kinder zum 01.01.2000 geändert. Ausgangspunkt des Gesetzesentwurfes war die Tatsache, dass in Deutschland jährlich etwa 100.000 Kinder ausländischer Eltern geboren werden, die aufgrund des gestellten Staatsangehörigkeitsrechts den Bestimmungen des Ausländerrechts unterliegen.

Aus unterschiedlichsten Quellen fassen wir die Thematik wie folgt zusammen:

Nun ist es im Jahr 2013 soweit, dass die ersten Fälle nach der Gesetzesänderung zu Tage treten. In diesem Jahr läuft für junge Erwachsene mit doppelter Staatsbürgerschaft die Entscheidungsfrist ab. Sie müssen sich entscheiden, welche der beiden Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Liegt den deutschen Behörden bis zum 23. Geburtstag keine Entscheidung vor, so verlieren sie automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Wortlaut ist eindeutig. Es werden für dieses Jahr eintausend Fälle von unfreiwilligen Verlusten der deutschen Staatsbürgerschaft erwartet. Betroffen sind u. a. diejenigen, die gerne die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten, sich aber zu spät um die Entlastung aus der anderen Staatsbürgerschaft bemüht haben, oder solche, die sich zu spät um die Beibehaltung ihrer anderen Staatsbürgerschaft bemühen. Und dies bereits im ersten Jahr bei der diesjährigen Fallzahl von ca. 3.500. Ab dem Jahr 2018 liegt die Fallzahl der Optionsfälle bei ca. 41.500. Neben dem Informationsdefizit der Betroffenen stellt die Bearbeitung der Optionsfälle eine große Herausforderung für alle Betroffenen dar. Viele Optionspflichtige weisen erhebliche Wissenslücken zum Optionsverfahren und ihren Mitwirkungspflichten auf. Auf die Verwaltung kommen zudem zusätzliche Belastungen und große Umsetzungsprobleme.

Die Optionsregelung wird seit Jahren kritisiert. Sie führe zu einem hohen Verwaltungs- und Beratungsaufwand sowie zu Rechtsstreitigkeiten. Sie entspreche im Übrigen nicht den Anforderungen eines modernen Einwanderungslandes. In einer globalisierten Welt, in der die Mobilität über Ländergrenzen hinweg zunimmt, entspreche die Vorstellung, Mehrstaatigkeit sei nur ein Sonderfall, nicht der Realität. Es zeige sich weltweit die Tendenz, dass Mehrstaatigkeit zunehmend akzeptiert werde. In Verfahren zur Optionspflicht zeige sich auch, dass dadurch integrationspolitisch unerwünschte Härten für die Betroffenen entstünden. Schließlich sei das integrationspolitische Signal fatal. Das verunsichere nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien sowie Freunde und berge die Gefahr, die Integrationspolitik insgesamt unglaubwürdig zu machen.

Bürger eines Staates ist jedenfalls derjenige, der sowohl volle Rechte genießt als auch alle staatsbürgerlichen Pflichten ausübt. Dies wäre auch bei einer doppelten Staatsbürgerschaft gewährleistet. Vor diesem Hintergrund fragen wir uns:

Muss die starke Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wirklich fürchten?"

 

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